A. Inhalt der ALK

1.    Vorbemerkung

Mit dieser Beschreibung werden Inhalt und Datenabgabeformat (Schnittstelle) der von der staatlichen Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg im Rahmen der derzeitigen Verfahrenslösung geführten Punkt- und Grundrißdaten der ALK-BW dokumentiert. Die BGRUND-Schnittstelle gilt insbesondere für die Abgabe von digitalen Daten aus Punkt- und Grundrißdatei. Sie ist ferner beim Koordinatenaustausch zwischen den staatlichen Vermessungsämtern und Dritten (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) anzuwenden.


2.    Punktdatei

In Baden-Württemberg werden numerierte Punkte des Liegenschaftskatasters in der Punktdatei (ehemals Koordinatendatei) geführt. Der Inhalt der Punktdatei ist vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg mit Erlaß vom 07.08.1996 festgelegt worden. Neben den Koordinaten im Gauß-Krüger-Meridianstreifensystem und ggf. zusätzlich auch im Soldnersystem werden u.a. Angaben über die Art, Qualität, Herkunft sowie Ab- oder Vermarkung des Punkts geführt. Sie werden ergänzt durch verschiedene Bemerkungen zum Punkt.

Bei der Abgabe von digitalen Auszügen aus der Punktdatei wird immer der vollständige Inhalt der Punktdatei übergeben.


3.    Grundrißdatei

In der Grundrißdatei werden Flurstücke, politische Grenzen und Katasterbezirksgrenzen, Gebäude, tatsächliche Nutzungen, topographische Objekte, Texte und Punktnummern zur Beschriftung sowie nicht numerierte Punkte gespeichert. Der Datenumfang entspricht damit dem Karteninhalt der analogen Flurkarte 1:500.

Grundrißdaten werden als flächen-, linien- oder punktförmige Objekte über-geben. Den Daten liegt das Gauß-Krüger-Meridianstreifensystem zugrunde. Die geometrische Definition der Objekte ergibt sich durch eine Folge von numerierten und nicht numerierten Punkten. Ein in der Punktdatei gespeicherter Punkt wird dabei stets mit seiner Punktnummer übergeben. Nicht numerierte Punkte aus der Grundrißdatei werden mit ihren Gauß-Krüger-Koordinaten übergeben.

Informationen über die Genauigkeit der Objekte werden entweder als Sachdatum zum Objekt übergeben oder lassen sich aus dem Lagestatus bzw. der Genauigkeitsstufe der verwendeten Grenzpunkte ableiten.

Die Abgabe von digitalen Auszügen aus der Grundrißdatei schließt den vollständigen Inhalt der Punktdatei ein.


4.    Datenabgabe

Die Abgabe der ALK-Daten, die ein berechtigtes Interesse des Abnehmers voraussetzt, erfolgt durch die jeweils zuständigen staatlichen Vermessungs-ämter bzw. durch das Landesvermessungsamt. Die Daten werden in einem vom Nutzer definierten rechteckigen oder polygonförmigen Rahmen mit maximal 20 Bruchpunkten bereitgestellt. Der Abruf kann auch gemarkungsweise durch Angabe der Gemarkungsnummer erfolgen. Bei Punktdaten ist ferner ein Abruf über die Punktnummer bzw. einen Punktnummernbereich möglich.Zur Aktualisierung eines früher bezogenen Datenbestands kann ein Differenz-Update, das lediglich die seit dem letzten Datenbezug geänderten und die ggf. neu hinzugekommenen Objekte enthält oder der komplette Datenbestand erneut abgegeben werden.


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