A. Inhalt der ALK
1. Vorbemerkung
Mit dieser Beschreibung werden Inhalt und Datenabgabeformat (Schnittstelle) der von der
staatlichen Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg im Rahmen der derzeitigen
Verfahrenslösung geführten Punkt- und Grundrißdaten der ALK-BW dokumentiert. Die
BGRUND-Schnittstelle gilt insbesondere für die Abgabe von digitalen Daten aus Punkt- und
Grundrißdatei. Sie ist ferner beim Koordinatenaustausch zwischen den staatlichen
Vermessungsämtern und Dritten (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) anzuwenden.
2. Punktdatei
In Baden-Württemberg werden numerierte Punkte des Liegenschaftskatasters in der
Punktdatei (ehemals Koordinatendatei) geführt. Der Inhalt der Punktdatei ist vom
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg mit Erlaß vom 07.08.1996 festgelegt worden.
Neben den Koordinaten im Gauß-Krüger-Meridianstreifensystem und ggf. zusätzlich auch im
Soldnersystem werden u.a. Angaben über die Art, Qualität, Herkunft sowie Ab- oder
Vermarkung des Punkts geführt. Sie werden ergänzt durch verschiedene Bemerkungen zum
Punkt.
Bei der Abgabe von digitalen Auszügen aus der Punktdatei wird immer der vollständige
Inhalt der Punktdatei übergeben.
3. Grundrißdatei
In der Grundrißdatei werden Flurstücke, politische Grenzen und Katasterbezirksgrenzen,
Gebäude, tatsächliche Nutzungen, topographische Objekte, Texte und Punktnummern zur
Beschriftung sowie nicht numerierte Punkte gespeichert. Der Datenumfang entspricht damit
dem Karteninhalt der analogen Flurkarte 1:500.
Grundrißdaten werden als flächen-, linien- oder punktförmige Objekte über-geben. Den
Daten liegt das Gauß-Krüger-Meridianstreifensystem zugrunde. Die geometrische Definition
der Objekte ergibt sich durch eine Folge von numerierten und nicht numerierten Punkten.
Ein in der Punktdatei gespeicherter Punkt wird dabei stets mit seiner Punktnummer
übergeben. Nicht numerierte Punkte aus der Grundrißdatei werden mit ihren
Gauß-Krüger-Koordinaten übergeben.
Informationen über die Genauigkeit der Objekte werden entweder als Sachdatum zum Objekt
übergeben oder lassen sich aus dem Lagestatus bzw. der Genauigkeitsstufe der verwendeten
Grenzpunkte ableiten.
Die Abgabe von digitalen Auszügen aus der Grundrißdatei schließt den vollständigen
Inhalt der Punktdatei ein.
4. Datenabgabe
Die Abgabe der ALK-Daten, die ein berechtigtes Interesse des Abnehmers voraussetzt,
erfolgt durch die jeweils zuständigen staatlichen Vermessungs-ämter bzw. durch das
Landesvermessungsamt. Die Daten werden in einem vom Nutzer definierten rechteckigen oder
polygonförmigen Rahmen mit maximal 20 Bruchpunkten bereitgestellt. Der Abruf kann auch
gemarkungsweise durch Angabe der Gemarkungsnummer erfolgen. Bei Punktdaten ist ferner ein
Abruf über die Punktnummer bzw. einen Punktnummernbereich möglich.Zur Aktualisierung
eines früher bezogenen Datenbestands kann ein Differenz-Update, das lediglich die seit
dem letzten Datenbezug geänderten und die ggf. neu hinzugekommenen Objekte enthält oder
der komplette Datenbestand erneut abgegeben werden.
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