4. Grundrißdaten
4.1 Gemarkung/Flur
Die Übergabe von Gemarkung und Flur wird den Grundrißdaten vorangestellt. Alle
nachfolgend übergebenen Grundrißobjekte sind logisch diesem
Flurstücksnumerierungsbezirk zugeordnet. Innerhalb eines Antrags können Daten mehrerer
Flurstücksnumerierungsbezirke vorkommen.
Dabei gilt die formale Beschreibung:
EM gemarkungs- und flurnummer gemarkungsname E
Hierin bedeuten:
- EM = Steuerzeichen für Gemarkung und Flur,
- gemarkungs- und flurnummer = Nummer der Gemarkung (max. 4stellig), gefolgt
von der 3stelligen Flurnummer (die Flurnummer kann unmittelbar nach der
Gemarkungsnummer in einem Datenfeld oder in einem getrennten Datenfeld
stehen),
- gemarkungsname = Name der Gemarkung. Es werden mindestens 3, maximal 26
Zeichen übergeben. Dabei können Groß- und Kleinbuchstaben sowie Umlaute
und ß vorkommen. Bei der Ausgabe wird imer der vollständige Gemarkungsname
in den Spalten 22-47 linksbündig übergeben.
4.2 Flurstücke
Flurstücke werden als flächenförmige Objekte geführt und übergeben. Für die
Geometrie der Flurstücke gilt die formale Beschreibung:
EF flurstücksnummer [R wert1] [H wert2] [D wert3]
punktnummer punktnummer
punktnummer
[...] E
rechts G hoch rechts G hoch
rechts G hoch
K
K
K
K+
K+
K-
K-
L r
R r
Hierin bedeuten:
- EF = Steuerzeichen für Flurstücke,
- flurstücksnummer = Flurstücksnummer einschließlich 3stelliger Unternummer.
Die Unternummer darf keine Zuflurstücksnummer sein.
- R, H, D = wahlfreie Steuerzeichen, durch die die Standardpositionierung
der Flurstücksnummer (in der Regel der Schwerpunkt des Flurstücks) bei der
Eingabe im Rechtswert, Hochwert und im Drehwinkel ersetzt werden kann. Die
Verschiebungsbeträge wert1 und wert2 sind für die Schriftmitte in mm
bezogen auf den Maßstab 1:500 und auf den zuerst eingegebenen Grenzpunkt,
der Betrag wert3 ist in Gon und bezogen auf die West-Ost-Richtung einzugeben.
Als wert3 ist eine ganze Zahl von + 100 bis - 100 zulässig.
Drehpunkt ist die Schriftmitte. Die Drehung ist im Uhrzeigersinn positiv.
Bei der Datenabgabe wird die Positionierung der F1urstücksnummer immer in
nachfolgenden AF-Sätzen ausgegeben.
- Der Grenzzug des Flurstücks wird mit Punktnummern (punktnummer) oder
Koordinaten (rechts hoch) im Uhrzeigersinn übergeben, wobei der
Anfangspunkt am Ende wiederholt wird. Bei den Koordinaten muß es sich um
Gauß-Krüger-Werte handeln.
Bei kreisförmigen Grenzen wird nach dem Bogenanfang das Steuerzeichen K+
bzw. K- übergeben, wenn der Kreisbogen links bzw. rechts von der Sehne
liegt, gefolgt von der Nummer des Kreismittelpunkts; anschließend folgt
der Bogenendpunkt.Sofern der Kreisbogen durch den Radius festgelegt ist,
wird anstelle des Kreismittelpunkts das Datenfeld in der Form Lr oder Rr
(L oder R = Kreismittelpunkt liegt links oder rechts von der Sehne, r =
Radius in cm ohne Dezimalpunkt) übergeben. Bei der Ausgabe kreisförmiger
Grenzen wird immer die Form Lr oder Rr verwendet -
- punktnummer = Punktnummer.
Punkte des Liegenschaftskatasters: slllllfff
s = Schlüssel des Punktnumerierungsbezirks (siehe Vordaten),
lllll = maximal 5stellige Leitpunktnummer,
fff = 3stellige Folgepunktnummer.
Trigonometrische Punkte: 4stellige Nummer der TK25, 3stellige
TP-Nummer, 2stellige Unternummer und die Kennung T
- rechts hoch = Rechts- und Hochwert der nicht numerierten Punkte auf
Zentimeter getrennt durch das Koordinatenkennzeichen G oder K (siehe
Nr.1). Bei der Ausgabe von Flurstücken wird immer K verwendet. Die
Qualität der Grenzpunkte ergibt sich aus der Tabelle der Punktdaten.
Ein Flurstück kann ein oder mehrere andere (innenliegende) Flurstücke umschließen:
Hierzu wird mittels einer fingierten Grenze die logische Verbindung zu dem innenliegenden
Grenzzug hergestellt; der innenliegende Grenzzug wird im Gegen-Uhrzeigersinn beschrieben.
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