4.3     Sachdaten zum Objekt Flurstück

Bei der Übergabe von Flurstücken, deren Objektbildung und Speicherung werden insbesondere folgende Standardannahmen getroffen:
- Datum der Objektbildung oder -änderung = Datum des Maschinenlaufs,
- Flurstücksnummer in gewöhnlicher Darstellung für alle Maßstäbe,
- Position der Flurstücksnummer im Schwerpunkt des Flurstücks.

Hiervon abweichende Festlegungen werden als Sachdaten zum Objekt Flurstück geführt. Für sie gilt die formale Beschreibung:

  AF  flurstücksnummer  sachdatenschlüssel  sachdaten  E

Hierin bedeuten:

- AF = Steuerzeichen für Sachdaten Flurstück
- flurstücksnummer = Flurstücksnummer.
- sachdatenschlüssel = Sachdatenschlüssel:
       01 = Datum der Objektbildung oder -änderung des Flurstücks,
       02, 03 und 04 = frei,
       05 = Darstellung und Position der Flurstücksnummer für Maßstäbe
            1:1 bis 1:1000,
       06 = Darstellung und Position der Flurstücksnummer für Maßstäbe
            1:1001 bis 1:2500.
- sachdaten = Sachdaten:

  Sachdatenschlüssel        Sachdaten in formaler Beschreibung

      01                       ttmmjjjj

      05                       objektschlüssel1 [R wert1 H wert2] [D wert3]
      06

  Hierin bedeuten:

  - ttmmjjjj = Tag, Monat, Jahr
  - objektschlüssel1 = Objektschlüssel für Art der Darstellung der
    Flurstücksnummer:
      233 = gewöhnlich (ggf. mit Schrägstrich)
      234 = mit Bruchstrich
     9831 = nur Unternummer (mit Schrägstrich)
     9830 = keine Darstellung
  - R, H, D = wahlfreie Steuerzeichen zur (absoluten) Positionierung der
              Flurstücksnummer; wert1 und wert2 sind Gauß-Krüger-Koordinaten
              auf dm gerundet, wert3 ist die Drehung der Schrift in Gon bezogen
              auf die West-Ost-Richtung. Als wert3 ist eine ganze Zahl von
              + 100 bis - 100 zulässig.
              Drehpunkt ist die Schriftmitte. Die Drehung ist im Uhrzeigersinn
              positiv.

  Übergabe eines Zuordnungspfeils für die Flurstücksnummer; Flurstücksnummer aus
  Platzgründen außerhalb des Flurstücks:

  Sachdatenschlüssel        Sachdaten in formaler Beschreibung

      05                       objektschlüssel2   [R wert1  H  wert2  R  wert3  H  wert4]
      06

        Hierin bedeuten:

        - objektschlüssel2 = Objektschlüssel für den Zuordnungspfeil:
          292 = Zuordnungspfeil, bei der Präsentation dargestellt,
          296 = Zuordnungspfeil, bei der Präsentation unterdrückt
        - R, H = Steuerzeichen zur Festlegung der Geometrie des Zuordnungspfeils;
                 wert1 und wert2 sind die Gauß-Krüger-Koordinaten des Pfeilendes auf dm
                 gerundet; wert3 und wert4 sind die Gauß-Krüger-Koordinaten der Pfeilspitze
                 auf dm gerundet.


4.4 Grenzzüge

Unvollständig gespeicherte Flurstücke sowie politische Grenzen und Katasterbezirksgrenzen werden als Grenzzüge übergeben. Es gilt die Datenfolge:

  EG  objektschlüssel    punktnummer     punktnummer         punktnummer
      kein objektschl.   rechts G hoch  rechts G hoch       rechts G hoch
                                K               K                    K
                                        K+                   K+
                                        K-                   K-
                                                             L       r
                                                             R       r
  [...]           E


Hierin bedeuten:

- EG = Steuerzeichen für Grenzen,
- objektschlüssel = Objektschlüssel:
                    211 = Bundesgrenze
                    212 = Landesgrenze
                    213 = Regierungsbezirksgrenze
                    222 = Grenze der Region
                    214 = Kreisgrenze
                    215 = Gemeindegrenze
                    231 = Gemarkungsgrenze
                    232 = Flurgrenze
                    233 = Flurstücksgrenze (Standardannahme, falls
                          kein Objektschlüssel übergeben wird).

Die Bedeutung der sonstigen Daten ist gleich wie bei der Übergabe von Flurstücken. Bei der Ausgabe kreisförmiger Grenzen wird immer die Form Lr oder Rr verwendet.



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