4.3
Sachdaten zum Objekt Flurstück
Bei der Übergabe von Flurstücken, deren Objektbildung und Speicherung werden
insbesondere folgende Standardannahmen getroffen:
- Datum der Objektbildung oder -änderung = Datum des Maschinenlaufs,
- Flurstücksnummer in gewöhnlicher Darstellung für alle Maßstäbe,
- Position der Flurstücksnummer im Schwerpunkt des Flurstücks.
Hiervon abweichende Festlegungen werden als Sachdaten zum Objekt Flurstück geführt. Für
sie gilt die formale Beschreibung:
AF flurstücksnummer sachdatenschlüssel sachdaten E
Hierin bedeuten:
- AF = Steuerzeichen für Sachdaten Flurstück
- flurstücksnummer = Flurstücksnummer.
- sachdatenschlüssel = Sachdatenschlüssel:
01 = Datum der Objektbildung oder -änderung des
Flurstücks,
02, 03 und 04 = frei,
05 = Darstellung und Position der Flurstücksnummer
für Maßstäbe
1:1 bis 1:1000,
06 = Darstellung und Position der Flurstücksnummer
für Maßstäbe
1:1001 bis 1:2500.
- sachdaten = Sachdaten:
Sachdatenschlüssel Sachdaten in formaler
Beschreibung
01
ttmmjjjj
05
objektschlüssel1 [R wert1 H wert2] [D wert3]
06
Hierin bedeuten:
- ttmmjjjj = Tag, Monat, Jahr
- objektschlüssel1 = Objektschlüssel für Art der Darstellung der
Flurstücksnummer:
233 = gewöhnlich (ggf. mit Schrägstrich)
234 = mit Bruchstrich
9831 = nur Unternummer (mit Schrägstrich)
9830 = keine Darstellung
- R, H, D = wahlfreie Steuerzeichen zur (absoluten) Positionierung der
Flurstücksnummer; wert1 und wert2 sind Gauß-Krüger-Koordinaten
auf dm
gerundet, wert3 ist die Drehung der Schrift in Gon bezogen
auf die
West-Ost-Richtung. Als wert3 ist eine ganze Zahl von
+ 100 bis -
100 zulässig.
Drehpunkt
ist die Schriftmitte. Die Drehung ist im Uhrzeigersinn
positiv.
Übergabe eines Zuordnungspfeils für die Flurstücksnummer; Flurstücksnummer aus
Platzgründen außerhalb des Flurstücks:
Sachdatenschlüssel Sachdaten in formaler
Beschreibung
05
objektschlüssel2 [R wert1 H wert2 R wert3 H
wert4]
06
Hierin bedeuten:
- objektschlüssel2 = Objektschlüssel für den
Zuordnungspfeil:
292 = Zuordnungspfeil, bei der
Präsentation dargestellt,
296 = Zuordnungspfeil, bei der
Präsentation unterdrückt
- R, H = Steuerzeichen zur Festlegung der
Geometrie des Zuordnungspfeils;
wert1 und wert2 sind die Gauß-Krüger-Koordinaten des Pfeilendes auf dm
gerundet; wert3 und wert4 sind die Gauß-Krüger-Koordinaten der Pfeilspitze
auf dm gerundet.
4.4 Grenzzüge
Unvollständig gespeicherte Flurstücke sowie politische Grenzen und
Katasterbezirksgrenzen werden als Grenzzüge übergeben. Es gilt die Datenfolge:
EG objektschlüssel punktnummer
punktnummer punktnummer
kein objektschl. rechts G hoch rechts G
hoch rechts G hoch
K K
K
K+
K+
K-
K-
L r
R r
[...] E
Hierin bedeuten:
- EG = Steuerzeichen für Grenzen,
- objektschlüssel = Objektschlüssel:
211 = Bundesgrenze
212 = Landesgrenze
213 = Regierungsbezirksgrenze
222 = Grenze der Region
214 = Kreisgrenze
215 = Gemeindegrenze
231 = Gemarkungsgrenze
232 = Flurgrenze
233 = Flurstücksgrenze (Standardannahme, falls
kein Objektschlüssel übergeben wird).
Die Bedeutung der sonstigen Daten ist gleich wie bei der Übergabe von Flurstücken. Bei
der Ausgabe kreisförmiger Grenzen wird immer die Form Lr oder Rr verwendet.
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