Tatsächliche Nutzungen werden als flächenförmige Objekte flurstücksbezogen geführt,
d.h. sie dürfen die Flurstücksgrenzen nicht überschreiten. Bei der Ausgabe wird ihre
Geometrie zusammen mit der Nummer des Bezugsflurstücks und der tatsächlichen Nutzung
übergeben. Alle weiteren attributiven Daten zur tatsächlichen Nutzung werden in einem
oder mehreren Sachdatensätzen (Steuerzeichen AC) ausgegeben. Es gilt die formale
Beschreibung:
EC flurstücksnummer objektschlüssel
punktnummer punktnummer
punktnummer [...]
E
rechts G hoch rechts G hoch
rechts G hoch
K
K
K
K+
K+
K-
K-
L r
R r
Hierin bedeuten:
- EC = Steuerzeichen für Objekte Tatsächliche Nutzung.
- flurstücksnummer = Flurstücksnummer wie bei Flurstücken (siehe Nr. 4.2).
- objektschlüssel = Schlüssel für Art der tatsächlichen Nutzung (siehe
Beilage 2).
- Die Begrenzungslinie des Objekts Tatsächliche Nutzung wird mit Punktnummern
(punktnummer) oder Koordinaten (rechts hoch) im Uhrzeigersinn übergeben,
wobei der Anfangspunkt am Ende wiederholt wird. Rechts- und Hochwert von
nicht numerierten Punkten werden durch die Koordinatenkennzeichen G oder K
getrennt (siehe Nr. 1).
Bei kreisförmigen Begrenzungslinien wird nach dem Bogenanfang des Steuer-
zeichen K+ bzw. K- übergeben, wenn der Kreisbogen links bzw. rechts von der
Sehne liegt, gefolgt von der Nummer des Kreismittelpunkts; anschließend folgt
der Bogenendpunkt. Sofern der Kreisbogen durch den Radius festgelegt ist,
wird anstelle des Kreismittelpunkts das Datenfeld in der Form Lr oder Rr
(L oder R = Kreismittelpunkt liegt links oder rechts von der Sehne,
r = Radius in cm ohne Dezimalpunkt) übergeben.
Die Übergabe der Begrenzungslinie des Objekts Tatsächliche Nutzung entfällt,
wenn das Flurstück nur ein einziges Objekt Tatsächliche Nutzung aufweist.
4.8
Sachdaten zum Objekt Tatsächliche Nutzung
Bei tatsächlichen Nutzungen werden zusätzlich als Sachdaten geführt:
- das Datum der Objektbildung oder -änderung = Datum des Maschinenlaufs,
- die Position für die Beschriftung der tatsächlichen Nutzung in
grafischen Dateiauszügen.
Für die Übergabe von Sachdaten zum Objekt Tatsächliche Nutzung gilt die formale
Beschreibung:
AC
flurstücksnummer
punktnummer punktnummer
rechts G hoch rechts G hoch
K
K
sachdatenschlüssel sachdaten
E
Hierin bedeuten:
- AC = Steuerzeichen für Sachdaten zum Objekt Tatsächliche Nutzung.
- flurstücksnummer = Flurstücksnummer. Die Angabe der Flurstücksnummer
genügt zur Identifikation des Objekts, wenn nur ein einziges Objekt
Tatsächliche Nutzung auf dem Flurstück liegt; liegen mehrere Objekte
Tatsächliche Nutzung auf dem Flurstück, so werden zur eindeutigen
Identifizierung des Objekts mit punktnummer die Punktnummern bzw.
mit rechts hoch die (exakten) Koordinaten von zwei beliebigen im Uhr-
zeigersinn aufeinanderfolgenden Eckpunkten des Objekts übergeben.
Bei der Ausgabe werden aus Gründen der Einheitlichkeit stets 2 Umring-
punkte mitgeliefert, obwohl bei Flurstücken mit nur 1 tatsächlichen
Nutzung die Flurstücksnummer zur Identifikation ausreichen würde.
- sachdatenschlüssel = Sachdatenschlüssel:
Ol = Datum der Objektbildung oder -änderung
02 und 03 = frei,
04 = Änderung der tatächlichen Nutzung
05 = Sachdaten für Maßstäbe 1:1 bis 1:1000,
06 = Sachdaten für Maßstäbe 1:1001 bis 1:2500.
- sachdaten = Sachdaten:
Sachdatenschlüssel Formale
Beschreibung der Sachdaten
01
ttmmjjjj
04
objektschlüssel
05
darstellungsschlüssel [R wertl H wert2 [D wert3]]
06
Sachdatenschlüssel 01 tritt nur bei der Ausgabe auf. Sachdatenschlüssel 04 tritt nur bei
der Eingabe (von Änderungsdaten) auf.
Hierin bedeuten:
- ttmmjjjj = Tag, Monat, Jahr
- objektschlüssel = Schlüssel für die (neue) Art der tatsächlichen Nutzung
(siehe Beilage 2)
- darstellungsschlüssel = Darstellungsschlüssel
0 = keine Darstellung der tats. Nutzung
1 = Ausgabe der Abkürzung für die Art der tats. Nutzung
- R, H, D mit nachfolgenden Beträgen wertl, wert2, wert3
= Steuerzeichen für die Positionierung der tatsächlichen Nutzung in
Rechtswert, Hochwert und ggf. im Drehwinkel; wertl und
wert2 sind Gauß-
Krüger-Koordinaten auf dm gerundet. Sie geben die absolute
Positionierung
der Schriftmitte an. Der Betrag wert3 ist in Gon und
bezogen auf die West-
Ost-Richtung. Die Drehung ist im Uhrzeigersinn positiv. Die
Angaben ent-
fallen, wenn als Darstellungsschlüssel 0 übergeben wird.
4.9 Topographische Objekte
Topographische und sonstige Linien werden als linienförmige Objekte in der Grundrißdatei
geführt. Bei der Eingabe können Linienzüge übergeben werden. Es gilt die Datenfolge:
ET flurstücksnummer objektschlüssel [datum]
punktnummer punktnummer
punktnummer
[...]
E
rechts G hoch rechts G hoch
rechts G hoch
K
K
K
K+
K+
K-
K-
L r
R r
Hierin bedeuten:
- ET = Steuerzeichen für Linien.
- flurstücksnummer = blank oder 0.
- objektschlüssel = Objektschlüssel:
241 Grenze der tatsächlichen Nutzung, wenn noch keine
flächenförmigen
Objekte tatsächliche Nutzung
gebildet sind.
251 topographische Linie
252 überdeckte topographische Linie
581 deutliche Böschungsoberkante
582 undeutliche Böschungsoberkante
584 deutliche Böschungsunterkante
585 undeutliche Böschungsunterkante
1014 offene Gebäudebegrenzungslinie, solange noch nicht als
Sachdatum
zum Gebäude geführt
3422 oberirdische Fernwasserleitung
3424 unterirdische Fernwasserleitung
3461 oberirdische Erdgas-, Heizgasleitung
3462 unterirdische Erdgas-, Heizgasleitung
3464 oberirdische Rohölleitung
3465 unterirdische Rohölleitung
3475 oberirdische Fernheizleitung
3476 unterirdische Fernheizleitung
3444 oberirdische Hochspannungsleitung außerhalb der Ortslage
3445 oberirdische Hochspannungsleitung innerhalb der Ortslage
3446 unterirdische Hochspannungsleitung
- datum = Datum der Objektbildung (Speicherung) im Format ttmmjjjj (nur bei
der Ausgabe)
- Linien werden mit Punktnummern (punktnummer) oder Koordinaten (rechts hoch)
in beliebiger Reihenfolge (ausgenommen Böschungsoberkante) übergeben.
Rechts- und Hochwert von nicht numerierten Punkten sind durch die
Koordinatenkennzeichen G oder K getrennt (siehe Nr. 1). Bei kreisförmigen
Linienelementen kann nach dem Bogenanfang das Steuerzeichen K+ bzw. K-
übergeben werden, wenn der Kreisbogen links bzw. rechts von der Sehne
liegt, gefolgt von der Nummer oder den Koordinaten des Kreismittelpunkts.
Bei der Ausgabe wird irner anstelle des Kreismittelpunkts die Form Lr oder
Rr verwendet (vgl. EF). Anschließend folgt der Bogenendpunkt.
Böschungsoberkanten werden so übergeben, daß die Böschungsfläche rechts von
der Linie liegt. Die maximale Böschungsbreite beträgt 100 m.
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