4.10    Texte



Texte sind punktförmige Objekte. Für sie gilt die Datenfolge:


  EX       objektschlüssel        text

  punktnummer   [R wert1]      [H wert2]       [D wert3]     [datum]      E
  R wert1        H wert2


Hierin bedeuten:

- EX = Steuerzeichen für Texte.
- objektschlüssel = Objektschlüssel. Zulässige Objektschlüssel (mit
  vorangestellter Maßstabskennung) sind:

  20000612 Gemeindename
  20000613 Ortsteilname
  20000646 Gewannbezeichnung
  m0009802 senkrechte Schrift, 2,5 mm/l,8 mm in FK 5 und FK 15/in FK 25
  m0009803 senkrechte Schrift, 3,5 mm/2,5 mm in FK 5 und FK 15/in FK 25
  m0009804 senkrechte Schrift, 3,5 mm/1,8 mm in FK 5 und FK 15/in FK 25
  m0009805 senkrechte Schrift, 5 mm/3,5 mm in FK 5 und FK 15/in FK 25
  m0009807 senkrechte Schrift, 7 mm/5 mm in FK 5 und FK 15/in FK 25
  m0009812 rechtsgeneigte Schrift, 2,5 mm/1,8 mm in FK 5 und FK 15/in FK 25
  m0009813 rechtsgeneigte Schrift, 3,5 mm/2,5 mm in FK 5 und FK 15/in FK 25
  m0009814 rechtsgeneigte Schrift, 3,5 mm/1,8 mm in FK 5 und FK 15/in FK 25
  m0009840 tatsächliche Nutzung, wenn noch keine flächenförmigen Objekte
           gebildet sind.

Mittels der Maßstabskennung m können Texte und tatsächliche Nutzung durch das verwendete Präsentationssystem in Abhängigkeit vom Maßstab unterschiedlich dargestellt und positioniert werden. Verwendet werden:

  m = 0 für Maßstäbe 1:1 bis 1:2500
      1 für Maßstäbe 1:1 bis 1:1000
      2 für Maßstäbe 1:1001 bis 1:2500

- text = Beschriftungstext, immer 24 Zeichen (erforderlichenfalls rechts
  mit Leerzeichen auffüllen). Zulässige Zeichen sind alle Ziffern, alle
  Groß- und Kleinbuchstaben einschließlich Umlauten und ß, Leerzeichen sowie die
  Sonderzeichen . - /'( ). Die Texte werden der Gemarkung bzw. Flur, aber
  keinem Flurstück logisch zugeordnet.
- punktnummer = Punktnummer des gewählten Bezugspunkts.
- R, H = Steuerzeichen zur positionierung der Schriftmitte.
  a) Bei der Eingabe von Texten können Verschiebungsbeträge der Schriftmitte
     gegenüber einem Bezugspunkt in Rechtsrichtung (wert1) und in Hochrichtung
     (wert2) in mm bezogen auf den Maßstab 1:500 eingegeben werden. Als wert1
     und wert2 sind nur ganze Zahlen von + 500 bis - 500 zulässig.
  b) Bei der Ausgabe werden in den Feldern wert1 und wert2 imer absolute
     Gauß-Krüger-Koordinaten der Schriftrnitte auf dm über geben.
- D = wahlfreies Steuerzeichen für die Drehung der Schrift (wert3) in Gon
  bezogen auf die West-Ost-Richtung. Als wert3 ist eine ganze Zahl von
  + 100 bis - 100 zulässig. Drehpunkt ist die Schriftmitte. Die Drehung
  ist im Uhrzeigersinn positiv.
- datum = Datum der Objektbildung (Speicherung) im Format ttmmjjjj (nur
  bei der Ausgabe).


4.11 Punktnummern zur Beschriftung

Die Beschriftung von numerierten Punkten von dauernder Bedeutung (Trigonometrische Punkte, Aufnahmepunkte, Schnitt- und Kleinpunkte, Versicherungpunkte, Grenz- und Kreismittelpunkte, Bundes- oder Landesgrenzpunkte mit besonderer Nummer) in grafischen Dateiauszügen (Z.B. FK5-Plot, Fortführungsriß, Auszug AP-Feld) beginnt standardmäßig 4 mm rechts vom Punkt(zentrum). Soll die Punktnummer abweichend von der Standardposition präsentiert werden, so wird die besondere Position im digitalen Auszug übergeben:


  EU         punktnummer     objektschlüssel    maßstabsbereich
[R wert1]   [H wert2]        E

Hierin bedeuten:
- EU = Steuerzeichen zur Beschriftung mit der Punktnummer.
- punktnummer = Nummer des in einer besonderen Position zu beschriftenden
  Punkts. Es wird stets die Punktnummer des Liegenschaftskatsters übergeben.
- objektschlüssel = Objektschlüssel für die Art der Punktnummer. Zulässig
                    sind:
                    0111 = besondere Nummer eines Punktes in einer Bundes-
                           oder Landesgrenze,
                    0117 = Punktnummer des Liegenschaftskatasters,
                    0163 = Punktnummer eines TP.
- maßstabsbereich = Maßstabsbereich, in dem die besondere Punktnummernposition
  bei der Präsentation gültig ist.
                    m = 1 für Maßstäbe 1:1 bis 1:1000
                    m = 2 für Maßstäbe 1:1001 bis 1:2500
- R, H = Steuerzeichen zur Eingabe der verschiebungsbeträge der Schriftmitte in
  Rechtsrichtung (wert1) und Hochrichtung (wert2) in mm bezogen auf die
  Punktlage (Zentrum). Die Punktnummer wird im grafischen Dateiauszug
  unterdrückt, wenn beide Verschiebungsbeträge fehlen.


4.12 Genauigkeitsstufe und Abmarkungszustand nicht numerierter Grenzpunkte

Die Genauigkeitsstufe und der Abmarkungszustand von nicht numerierten Grenzpunkten wird bei der Datenabgabe in der Tabelle der Punktdaten (siehe Nr. 3) übergeben.

Bei der Eingabe von neuen nicht numerierten Grenzpunkten (siehe Nrn. 4.2 und 4.4) werden standardmäßig Genauigkeitsstufe 6 und abgemarkt angenommen. Für die Änderung von Standardannahmen bei der Eingabe oder bei bereits gespeicherten nicht numerierten Grenzpunkten gilt die Datenfolge

  AP      blank     6      blank     [rechts G hoch]       E
            A       7        U
            L       8
                    9


Hierin bedeuten:
- AP = Steuerzeichen für Eingabe oder Änderung von Genauigkeitsstufe
       oder Abmarkungs zustand.
- blank, A oder L = Steuerzeichen für Wirksamkeit (Spalte 17);
       blank = global (allgemein) für alle danach mit den Steuerzeichen
               EG und EF übergebenen neuen Grenzpunkte,
        A =    wie blank und zusätzlich für alle gegebenen nicht nume-
               rierten Grenzpunkte innerhalb des Bearbeitungsgebiets
               (dabei wird der Abmarkungszustand der gegebenen Grenz-
                punkte nicht verändert),
        L =    lokal (einzeln) für den mit seinen Koordinaten übergebenen
               Grenzpunkt.
        Die mittels Steuerzeichen blank oder A gegebene globale Einstellung
        wirkt über nachfolgende lokale Punktdaten, die selbst Vorrang haben,
        weiter.
- 6, 7, 8 oder 9 = Genauigkeitsstufe                Punkt aus Digitalisierung
                   (Spalte 18)                      im Maßstab
                   ---------------------------------------------------------
                             6                      m >= 1:500
                             7                      1:500 > m >= 1:1500
                             8                      1:1500 > m >= 1:2500
                             9                      sonstige Unterlage
- blank oder U = Abmarkungszustand abgemarkt oder unabgemarkt (Spalte 19).



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