Texte sind punktförmige Objekte. Für sie gilt die Datenfolge:
EX objektschlüssel
text
punktnummer [R wert1] [H wert2]
[D wert3] [datum]
E
R wert1 H wert2
Hierin bedeuten:
- EX = Steuerzeichen für Texte.
- objektschlüssel = Objektschlüssel. Zulässige Objektschlüssel (mit
vorangestellter Maßstabskennung) sind:
20000612 Gemeindename
20000613 Ortsteilname
20000646 Gewannbezeichnung
m0009802 senkrechte Schrift, 2,5 mm/l,8 mm in FK 5 und FK 15/in FK 25
m0009803 senkrechte Schrift, 3,5 mm/2,5 mm in FK 5 und FK 15/in FK 25
m0009804 senkrechte Schrift, 3,5 mm/1,8 mm in FK 5 und FK 15/in FK 25
m0009805 senkrechte Schrift, 5 mm/3,5 mm in FK 5 und FK 15/in FK 25
m0009807 senkrechte Schrift, 7 mm/5 mm in FK 5 und FK 15/in FK 25
m0009812 rechtsgeneigte Schrift, 2,5 mm/1,8 mm in FK 5 und FK 15/in FK 25
m0009813 rechtsgeneigte Schrift, 3,5 mm/2,5 mm in FK 5 und FK 15/in FK 25
m0009814 rechtsgeneigte Schrift, 3,5 mm/1,8 mm in FK 5 und FK 15/in FK 25
m0009840 tatsächliche Nutzung, wenn noch keine flächenförmigen Objekte
gebildet sind.
Mittels der Maßstabskennung m können Texte und tatsächliche Nutzung durch das
verwendete Präsentationssystem in Abhängigkeit vom Maßstab unterschiedlich dargestellt
und positioniert werden. Verwendet werden:
m = 0 für Maßstäbe 1:1 bis 1:2500
1 für Maßstäbe 1:1 bis 1:1000
2 für Maßstäbe 1:1001 bis 1:2500
- text = Beschriftungstext, immer 24 Zeichen (erforderlichenfalls rechts
mit Leerzeichen auffüllen). Zulässige Zeichen sind alle Ziffern, alle
Groß- und Kleinbuchstaben einschließlich Umlauten und ß, Leerzeichen sowie die
Sonderzeichen . - /'( ). Die Texte werden der Gemarkung bzw. Flur, aber
keinem Flurstück logisch zugeordnet.
- punktnummer = Punktnummer des gewählten Bezugspunkts.
- R, H = Steuerzeichen zur positionierung der Schriftmitte.
a) Bei der Eingabe von Texten können Verschiebungsbeträge der Schriftmitte
gegenüber einem Bezugspunkt in Rechtsrichtung (wert1) und in
Hochrichtung
(wert2) in mm bezogen auf den Maßstab 1:500 eingegeben werden.
Als wert1
und wert2 sind nur ganze Zahlen von + 500 bis - 500 zulässig.
b) Bei der Ausgabe werden in den Feldern wert1 und wert2 imer absolute
Gauß-Krüger-Koordinaten der Schriftrnitte auf dm über geben.
- D = wahlfreies Steuerzeichen für die Drehung der Schrift (wert3) in Gon
bezogen auf die West-Ost-Richtung. Als wert3 ist eine ganze Zahl von
+ 100 bis - 100 zulässig. Drehpunkt ist die Schriftmitte. Die Drehung
ist im Uhrzeigersinn positiv.
- datum = Datum der Objektbildung (Speicherung) im Format ttmmjjjj (nur
bei der Ausgabe).
4.11 Punktnummern zur Beschriftung
Die Beschriftung von numerierten Punkten von dauernder Bedeutung (Trigonometrische Punkte,
Aufnahmepunkte, Schnitt- und Kleinpunkte, Versicherungpunkte, Grenz- und
Kreismittelpunkte, Bundes- oder Landesgrenzpunkte mit besonderer Nummer) in grafischen
Dateiauszügen (Z.B. FK5-Plot, Fortführungsriß, Auszug AP-Feld) beginnt standardmäßig
4 mm rechts vom Punkt(zentrum). Soll die Punktnummer abweichend von der Standardposition
präsentiert werden, so wird die besondere Position im digitalen Auszug übergeben:
EU punktnummer
objektschlüssel maßstabsbereich
[R wert1] [H wert2] E
Hierin bedeuten:
- EU = Steuerzeichen zur Beschriftung mit der Punktnummer.
- punktnummer = Nummer des in einer besonderen Position zu beschriftenden
Punkts. Es wird stets die Punktnummer des Liegenschaftskatsters übergeben.
- objektschlüssel = Objektschlüssel für die Art der Punktnummer. Zulässig
sind:
0111 = besondere Nummer eines Punktes in einer Bundes-
oder Landesgrenze,
0117 = Punktnummer des Liegenschaftskatasters,
0163 = Punktnummer eines TP.
- maßstabsbereich = Maßstabsbereich, in dem die besondere Punktnummernposition
bei der Präsentation gültig ist.
m = 1 für Maßstäbe 1:1 bis 1:1000
m = 2 für Maßstäbe 1:1001 bis 1:2500
- R, H = Steuerzeichen zur Eingabe der verschiebungsbeträge der Schriftmitte in
Rechtsrichtung (wert1) und Hochrichtung (wert2) in mm bezogen auf die
Punktlage (Zentrum). Die Punktnummer wird im grafischen Dateiauszug
unterdrückt, wenn beide Verschiebungsbeträge fehlen.
4.12
Genauigkeitsstufe und Abmarkungszustand nicht numerierter Grenzpunkte
Die Genauigkeitsstufe und der Abmarkungszustand von nicht numerierten Grenzpunkten wird
bei der Datenabgabe in der Tabelle der Punktdaten (siehe Nr. 3) übergeben.
Bei der Eingabe von neuen nicht numerierten Grenzpunkten (siehe Nrn. 4.2 und 4.4) werden
standardmäßig Genauigkeitsstufe 6 und abgemarkt angenommen. Für die Änderung von
Standardannahmen bei der Eingabe oder bei bereits gespeicherten nicht numerierten
Grenzpunkten gilt die Datenfolge
AP blank 6
blank [rechts G hoch]
E
A
7 U
L
8
9
Hierin bedeuten:
- AP = Steuerzeichen für Eingabe oder Änderung von Genauigkeitsstufe
oder Abmarkungs zustand.
- blank, A oder L = Steuerzeichen für Wirksamkeit (Spalte 17);
blank = global (allgemein) für alle danach mit den
Steuerzeichen
EG
und EF übergebenen neuen Grenzpunkte,
A = wie blank und zusätzlich
für alle gegebenen nicht nume-
rierten Grenzpunkte innerhalb des Bearbeitungsgebiets
(dabei wird der Abmarkungszustand der gegebenen Grenz-
punkte nicht verändert),
L = lokal (einzeln) für den
mit seinen Koordinaten übergebenen
Grenzpunkt.
Die mittels Steuerzeichen blank oder A gegebene
globale Einstellung
wirkt über nachfolgende lokale Punktdaten, die
selbst Vorrang haben,
weiter.
- 6, 7, 8 oder 9 = Genauigkeitsstufe
Punkt
aus Digitalisierung
(Spalte 18)
im Maßstab
---------------------------------------------------------
6
m >= 1:500
7
1:500 > m >= 1:1500
8
1:1500 > m >= 1:2500
9
sonstige Unterlage
- blank oder U = Abmarkungszustand abgemarkt oder unabgemarkt (Spalte 19).
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